AGB Stand 04/05
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Zusammenarbeit Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Fa. WebRich – Werbeagentur – Inhaber Rene Reichwald, Rathenaustr. 31 in 16761 Hennigsdorf, nachfolgend WebRich genannt, unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird WebRich einen Ergebnisbericht erstellen, der dem Kunden zu übermitteln ist. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in diesen Bericht aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang desselben auszuüben. 2 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde unterstützt WebRich bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird WebRich hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, WebRich im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese WebRich umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass WebRich die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 3 Beteiligung Dritter Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von WebRich tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. WebRich hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. 4 Termine Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von WebRich nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat WebRich nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. WebRich wird dem Kunden Leistungsver-zögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 5 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit Verweis auf das entsprechende Leistungs- und Vergütungsverzeichnis, das dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wird. Gegenstand der Leistung von WebRich können demnach u.a. Beratung, Pflichtenhefterstellung, Erstellung von Internet-Präsentationen sowie die Pflege bestehender Websites sein. Im Falle der Erbringung von Beratungsleistungen schildert der Kunde WebRich ausführlich seinen Beratungsbedarf, damit WebRich ihn hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen und deren Lösungsmöglichkeiten beraten kann. Soll ein Multimedia-Produkt (z.B. Website) erstellt werden, erbringt WebRich diese Leistung auf der Grundlage einer zuvor zu erstellenden Spezifikation. WebRich übergibt dem Kunden nach Abschluss der Erstellung und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden die Erstellungsleistung auf einem geeigneten Speichermedium. Auf Wunsch des Kunden wird zwecks Überprüfung der Vertragsgemäßheit der Leistung ein gemeinsamer Testlauf durchgeführt. WebRich leistet insoweit für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistung Gewähr für die Mangelfreiheit des Produkts. Ist lediglich die Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenheftes durch WebRich geschuldet, so besteht die Leistung in der Beratung bei der Konzeptionierung, der Dokumentation der Beratungsleistungen, der Spezifizierung der Anforderungen an die zu erstellende Website sowie in der Dokumentation der Spezifizierung (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft fasst die so gewonnenen Ergebnisse zusammen und stellt im Ergebnis die strukturierte, vollständige und schrittweise aufgebaute Darstellung der Anforderungen an das intendierte Multimedia-Produkt dar. Der Kunde entscheidet in jeder Lage der Durchführung des insoweit zugrunde liegenden Dienstvertrages verantwortlich über die von WebRich zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen. Soweit die Erbringung von Pflegeleistungen einer Website Gegenstand der Vereinbarung ist, übernimmt WebRich außerhalb von Gewährleistungsvorschriften Pflegeleistungen entsprechend der jeweiligen Beauftragung durch den Kunden. Die Pflegeleistung umfasst sowohl die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen der Website als auch damit zusammenhängende Beratungsleistungen, nicht jedoch die grundlegende Neu- oder Umgestaltung der Website. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Werkleistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch WebRich abzunehmen oder die Abnahme unter Angabe von Gründen abzulehnen. Geschieht dies nicht, gelten die Leistungen als durch den Kunden abgenommen, wenn er auf diese Wirkung in der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde. Nach Abnahme und vollständiger Vergütungszahlung wird WebRich dem Kunden die entsprechenden Pflegeleistungen auf einem geeigneten Speichermedium übergeben. 6 Leistungsänderungen Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von WebRich zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber WebRich äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann WebRich von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. WebRich prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt WebRich, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt sie dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt WebRich die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird WebRich dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. WebRich wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von WebRich berechnet. WebRich ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von WebRich für den Kunden zumutbar ist. 7 Vergütung Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von WebRich mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Die Vergütung von WebRich erfolgt entweder aufgrund von Festpreisen oder nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von WebRich, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Ein Teilbetrag in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung wird mit Vertragsschluss und Erhalt einer entsprechenden Abschlagsrechnung von WebRich zur Zahlung fällig. Die Restvergütung wird mit vollständiger Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von WebRich und Erhalt einer entsprechenden Abschlussrechnung zur Zahlung fällig. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von WebRich getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von WebRich für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 8 Rechte WebRich gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. WebRich kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. 9 Schutzrechtsverletzungen, Rechte Dritter Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material, insbesondere Fotos, Texte, Logos und Kartenausschnitte, frei von Rechten Dritter ist und dessen Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber WebRich die Verletzung von Schutzrechten (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) geltend macht, unterrichtet WebRich den Kunden unverzüglich. Der Kunde stellt WebRich insoweit auf eigene Kosten von allen Ansprüchen des Dritten aus diesen Schutzrechtsverletzungen frei. Ihm obliegt die Übernahme der Verteidigung. Der Kunde wird WebRich unverzüglich über die ihm gegenüber geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf WebRich - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. 10 Rücktritt Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn WebRich diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 11 Haftung WebRich haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WebRich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet WebRich insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. WebRich kann die Nacherfüllung (Beseitigung eines Mangels oder Neuherstellung) verweigern, solange der Kunde die für die Leistung geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist. WebRich haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von WebRich vorgenommenen Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von WebRich. 12 Abwerbungsverbot Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von WebRich abzuwerben oder ohne Zustimmung von WebRich anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von WebRich der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. 13 Geheimhaltung, Presseerklärung Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig. 14 Schlichtung Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. 15 Sonstiges Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. WebRich darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. WebRich darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 16 Schlussbestimmungen Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von WebRich.
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